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Rechtsquellen für die private Krankenversicherung finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz), im EG-Recht, dem Sozialversicherungsrecht (Sozialgesetzbuch – SGB), dem Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) sowie dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
Rechtsvorschriften finden sich auch im Steuerrecht, da die Beiträge zu einer Krankenversicherung nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) im Rahmen der Sonderausgaben als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können. Die Vollendung des europäischen Binnenmarktes und die Einführung der Pflegepflichtversicherung haben zu bedeutenden gesetzlichen Regelungen für die private Krankenversicherung und private Pflegeversicherung geführt.
In das VVG ist ein eigener Abschnitt "Krankenversicherung" eingefügt worden. Die neuen Vorschriften sollen im Wesentlichen sicherstellen, dass der Versicherungsschutz der substitutiven Krankenversicherung mindestens dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Durch Einzelvorschriften (z.B. 178c (2), 178h (2)) wird zudem eine lückenlose Verzahnung von öffentlicher Krankheitsvorsorge und privatem Versicherungsverhältnis sichergestellt.
Die neuen Bestimmungen im VVG sind zum größten Teil halbzwingend.