Firmenversicherung - Betriebshaftpflicht.

 

Wie im Privaten die Privathaftpflichtversicherung, ist für die unternehmerische/selbständige Tätigkeit die Betriebshaftpflichtversicherung von großer Bedeutung. Sie ist unerlässlich für den Schutz jedes Unternehmens, da gemäß den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen ein Unternehmer für alle Schäden, die er oder seine Mitarbeiter im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit verursachen, haftet.

Die Betriebshaftpflichtversicherung
deckt die Ansprüche von Dritten für die der Unternehmer oder seine Mitarbeiter die Verantwortung tragen. Diese Schäden können bspw. durch die erzeugten Produkte oder ausgeführten Leistungen entstanden sein. Sie sichert Schadenersatzansprüche in den Bereichen Personen-, Sach- und daraus entstandene Vermögensschäden.

Die Betriebshaftpflichtversicherung überprüft, ob derartige Ansprüche berechtigt sind und leistet gegebenenfalls bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Diese bewegen sich meist bei einer Million Euro für Sachschäden und zwei Millionen für Personenschäden. Maßgeblich für die Höhe der Deckungssumme und des zu versichernden Leistungsumfanges ist jedoch die Risikowahrscheinlichkeit und der Umfang etc. der unternehmerischen Tätigkeit.

Die Betriebshaftpflichtversicherung kann um bestimmte weiterführende Risiken erweitert werden. Zu nennen sind dabei insbesondere die Produkt- oder die Umwelthaftpflichtversicherung. Zwar sind Basisausführungen in den meisten Betriebshaftpflichtversicherungen enthalten, ob dieser Schutz jedoch ausreicht, hängt von der Entscheidung des Unternehmers und dem individuellen Risiko seiner Tätigkeit ab. Oft ist innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung auch die private Haftpflicht mitversichert.

Bei Anspruchserhebung des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber hat der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer durch die Betriebshaftpflichtversicherung Versicherungsschutz, obwohl Arbeitnehmer in der Betriebshaftpflichtversicherung (hinsichtlich ihrer persönlichen Haftpflicht) mitversicherte Personen sind.

Zu beachten ist, dass es bei Betriebshaftpflichtversicherungen teilweise erhebliche Leistungs- und Preisunterschiede bei den verschiedenen Versicherungsanbietern gibt. Für einige Berufsgruppen ist der Abschluss einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben.


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