Krankenversicherung.

Krankenversicherung

Dieser Personenkreis benötigt einen Versicherungsschutz, der die finanziellen Folgen von Krankheiten, aber auch Leistungen für zahnärztliche Behandlung, Hilfsmittel und dergleichen deckt. Versicherungsbedarf besteht ferner für die Deckung des Verdienstausfalls bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit oder für die Deckung zusätzlicher Kosten eines Krankenhausaufenthaltes (z.B. Vertretung) und für das Pflegefallrisiko (SGB V §§6 und §§7).

  • Angestellt und Arbeiter mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresentgeltgrenze;
  • Hauptberuflich selbständig Erwerbstätige (Selbständige);
  • Beamte (auch in Ausbildung und im Ruhestand)1);
  • Freiberuflich Tätige, z.B. niedergelassene Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Steuerberater,
    Ärzte, selbständige Apotheker, selbständige
  • Personen mit geringfügiger Beschäftigung

1)Beamte erhalten eine Beihilfe ihres Dienstherrn zu den entstandenen Kosten der Krankheit usw.. Dieser Personenkreis benötigt einen Versicherungsschutz, der die verbleibende Differenz an den Krankheitskosten und Pflegekosten deckt.

Fortfall der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung

Jahresarbeitsentgeltgrenze

Für Arbeitnehmer, die bereits seit 2002 oder früher privat versichert waren, gilt eine Versicherungspflichtgrenze von 4.162,50 € im Monat (54.900 € jährlich).

Die Beitragsbemessungsgrenze - also bis zu der Beitrag gezahlt wird - liegt bei monatlich 3.750 € im Monat (45.000 € jährlich).

Die Berechnungsgrundlage - 75% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung für das Kalenderjahr - kann nicht mehr 100% angewendet werden, siehe Tabelle.

2015:
  West Ost
gesetzliche
Rentenversicherung:
6.050 € 5.200 €
gesetzliche Krankenversicherung: 3.750 € 3.750 €
Versicherungspflichtgrenze 4.575 € (54.900 € jährlich);
SGB V §6 (4) Befreiungsgrenze

Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Bei rückwirkender Erhöhung des Entgelts endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch auf das erhöhte Entgelt entstanden ist.


Direktanfrage:
 
Wir erstellen Ihnen gern ein persönliches
Angebot. Bitte nutzen Sie dafür unser
Anfrage-Formular:
 
 
Die Krankenversicherung:
 
 Enstehung und Bedeutung
 
Arten der KV
 
 Krankenversicherung
 Krankenzusatzversicherung