Krankenzusatzversicherung.

Krankenzusatzversicherung

Für folgende Personengruppen besteht Versicherungspflicht:

  • Arbeitnehmer, soweit das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt 75% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) nicht übersteigt.

Für diesen Personenkreis bietet die PKV ergänzende Versicherungsschutzangebote.

  • Landwirte, Künstler und Publizisten, Studenten, Rentner, Behinderte und Rehabilitanten. Versicherungspflicht besteht für diese Personen in der GKV, soweit sie nicht aufgrund besonderer Regelungen befreit werden können oder die Versicherungspflicht anderweitig erfüllt ist.

Jahresarbeitsentgelt

Die folgende Tabelle zeigt, welche Bezüge bei der Berechnung des Jahresarbeitsengelts, das für den Fortfall der Versicherungspflicht maßgebend ist, berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt werden:

Arbeitsentgelt Jahres-
arbeitsentgelt
ja nein
lfd. Arbeitsentgelt (Lohn bzw. Gehalt) X  
regelmäßige Sonderzahlungen (Urlaubs-/Weihnachtsgeld) X  
Familienzuschläge (z. B. Verheirateten- und Kindergeldzuschläge)   X

Überstunden pauschal

X  
Überstunden tatsächlich   X
Sachbezüge X  
vermögenswirksame Leistungen X  
pauschal besteuerte Bezüge (Direktversicherungen, Zuschüsse zu Betriebsveranstaltungen usw.)   X
Zweitbeschäftigungen (versicherungspflichtig) X  


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